Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche und soweit es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt, für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Rechnungsbetrages für Erstellung und Nutzung des Bildmaterials zu zahlen.
Hinweise zum Datenschutz können unter www.wardeski.com/datenschutz abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch per Post.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung des Wardeski Studios einschließlich der zur Verfügung gestellten Ausstattung, Einrichtungsgegenstände, Requisiten und sonstigen Gegenstände an den Mieter.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
Die Buchung kann über die Website, per E-Mail oder telefonisch angefragt werden.
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Maßgeblich für den Umfang der Vermietung sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietzeiten und Vereinbarungen.
Der gebuchte Zeitraum umfasst sämtliche für die Nutzung erforderlichen Auf- und Abbauzeiten. Das Studio ist spätestens zum Ende des gebuchten Zeitraums vollständig geräumt und in dem vereinbarten Zustand zu übergeben.
Eine Weitergabe der Buchung oder eine Untervermietung des Studios an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietzeit zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird mit 60,00 € netto je angefangener zusätzlicher Stunde berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere wenn durch die Überschreitung eine nachfolgende Buchung beeinträchtigt wird, bleibt unberührt.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich 7 Tage vor Beginn der Mietzeit möglich.
Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage, aber mindestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor Beginn der Mietzeit oder bei Nichterscheinen wird der volle vereinbarte Mietpreis berechnet.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten.
Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
Das Studio darf ausschließlich zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Der Mieter hat das Studio, sämtliche Einrichtungsgegenstände, Equipment und Requisiten pfleglich und sachgemäß zu behandeln und für eine sichere Nutzung durch alle anwesenden Personen zu sorgen.
Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und einzuhalten.
Die maximal zulässige Personenzahl ist einzuhalten.
Bauliche Veränderungen sowie das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Böden, Decken oder sonstigen Oberflächen, insbesondere durch Nägel, Schrauben, Klebeband oder vergleichbare Befestigungsmittel, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Der Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik, gefährlichen Stoffen, Rauch- oder Nebelmaschinen, Flüssigkeiten, Farben, Konfetti oder vergleichbaren Materialien, die zu einer besonderen Verschmutzung oder Beschädigung führen können, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Eine Nutzung des Studios für Veranstaltungen, Partys oder andere nicht mit dem vereinbarten Produktionszweck zusammenhängende Zwecke ist nicht gestattet.
Rauchen und Vapen sind in den Innenräumen nicht gestattet und ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Terrasse erlaubt.
Das Studio ist nicht barrierefrei ausgestattet.
Der Zugang zum Studio ist ausschließlich über eine Treppe möglich. Die im Studio vorhandene Toilette ist nicht barrierefrei zugänglich. Auch die Terrasse ist nicht barrierefrei zugänglich.
Der Mieter hat diese räumlichen Gegebenheiten bei der Planung und Durchführung seiner Produktion zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung des Studios für die an der Produktion beteiligten Personen geeignet und sicher möglich ist.
Bei Fragen zur Zugänglichkeit oder zu den konkreten räumlichen Gegebenheiten kann der Mieter den Vermieter vor der Buchung kontaktieren.
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Produktion und die Einhaltung der für seine Nutzung geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere die Einhaltung einschlägiger arbeits-, jugend-, urheber-, persönlichkeits- und sonstiger gesetzlicher Schutzvorschriften.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitarbeiter, Models, Kunden, Gäste und sonstigen von ihm eingeladenen oder beauftragten Personen die AGB, die Hausordnung und die Anweisungen des Vermieters einhalten.
Der Mieter haftet für Pflichtverletzungen und Schäden, die durch ihn oder durch die von ihm zur Nutzung des Studios mitgebrachten oder beauftragten Personen verursacht werden, soweit er dies zu vertreten hat.
Schäden am Studio, an Mobiliar, Equipment, Requisiten oder sonstigen Gegenständen des Vermieters sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust von Gegenständen des Vermieters. Er hat die erforderlichen Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung oder sonstige Wiederherstellung zu ersetzen, soweit er den Schaden zu vertreten hat.
Die Haftung für normale, vertragsgemäße Abnutzung ist ausgeschlossen.
Das Studio ist nach Ende der Mietzeit in dem übernommenen Zustand zurückzugeben. Es ist mindestens besenrein zu hinterlassen. Müll ist in geeigneten Tüten zu sammeln und an dem dafür vorgesehenen Ort abzustellen. Mobiliar und sonstige Gegenstände sind an ihre ursprünglichen Plätze zurückzustellen.
Für einen über die vereinbarte Reinigung hinausgehenden, durch den Mieter verursachten Reinigungsaufwand können die tatsächlich erforderlichen Kosten berechnet werden.
Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmittel dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Der Verlust eines Schlüssels oder sonstigen Zugangsmittels ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für die erforderlichen Kosten, die durch einen von ihm zu vertretenden Verlust entstehen.
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Für vom Mieter oder von seinen Begleitpersonen mitgebrachte Gegenstände, Equipment, Dateien und Daten übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, wichtige Daten und Dateien ausreichend zu sichern.
Kann das Studio aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, erheblicher Schäden am Gebäude oder Ausfällen der für die Nutzung erforderlichen Infrastruktur, nicht oder nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt werden, ist der Vermieter für die Dauer der Verhinderung von seiner Leistungspflicht befreit.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen des Vermieters kann der Vermieter die Nutzung des Studios vorzeitig beenden.
Dies gilt insbesondere bei einer erheblichen Gefährdung von Personen oder Sachen, einer unzulässigen Nutzung des Studios, einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder einer erheblichen Störung des Gebäudes oder anderer Nutzer.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises für die bereits in Anspruch genommene Mietzeit. Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen verursachter Schäden, bleiben unberührt.
Für die Nutzung des Studios gilt ergänzend die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung geltende Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und wird dem Mieter zusammen mit den AGB zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht.
Änderungen der Hausordnung gelten grundsätzlich für Buchungen, die nach Inkrafttreten der jeweiligen Änderung vorgenommen werden.
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Duisburg als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. § 38 ZPO erlaubt eine solche Vereinbarung insbesondere zwischen Kaufleuten.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026