Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Will der Auftraggeber den AGB widersprechen, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
  4. Die AGB gelten, soweit dies rechtlich zulässig ist, im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.
  3. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung und Auswahl weitergeben.

V. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Das Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich individuell beschränkt und ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien gem. Angebot. Im Übrigen wird das erworbene Nutzungsrecht auch auf der Rechnung vermerkt.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des Auftrages weitere Nutzungsrechte in Anspruch nehmen will.
  3. Jede über das vereinbarte Nutzungsrecht hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  5. Lichtbilder, welche im Rahmen eines Privatkundenshootings entstanden sind und im Umfang des Shootings enthalten sind, werden in bearbeiteter Form und in voller Auflösung bereitgestellt. Diese Fotos dürfen für private Zwecke genutzt und veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Genehmigung des Fotografen und des Erwerbs des Nutzungsrechtes für diese Aufnahmen.
  6. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, auch wenn in diesem Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind. In Hinblick auf Fotografien, die Personen abbilden, hat der jeweilige Auftraggeber für deren Einwilligung zur Veröffentlichung der Bildnisse Sorge zu tragen und dies dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen.
  7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

VI. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten.

VII. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich im Zweifel nach den gesetzlichen Regelungen. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend prozentual. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ihm kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
  6. Der Fotograf ist berechtigt, bei Auftragsannahme eine Anzahlung zu verlangen.
  7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

VIII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
  3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

IX. Kündigung

  1. Der Vertrag kann Seitens des Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Honoraranspruch des Auftragnehmers richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Regelungen (§ 648 BGB).
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

X. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche und soweit es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt, für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Rechnungsbetrages für Erstellung und Nutzung des Bildmaterials zu zahlen.

XI. Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz können unter www.wardeski.com/datenschutz abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch per Post.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Fotografen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Studiovermietung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung des Wardeski Studios einschließlich der zur Verfügung gestellten Ausstattung, Einrichtungsgegenstände, Requisiten und sonstigen Gegenstände an den Mieter.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

2. Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung kann über die Website, per E-Mail oder telefonisch angefragt werden.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Maßgeblich für den Umfang der Vermietung sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietzeiten und Vereinbarungen.

Der gebuchte Zeitraum umfasst sämtliche für die Nutzung erforderlichen Auf- und Abbauzeiten. Das Studio ist spätestens zum Ende des gebuchten Zeitraums vollständig geräumt und in dem vereinbarten Zustand zu übergeben.

Eine Weitergabe der Buchung oder eine Untervermietung des Studios an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

3. Mietpreis und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietzeit zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird mit 60,00 € netto je angefangener zusätzlicher Stunde berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere wenn durch die Überschreitung eine nachfolgende Buchung beeinträchtigt wird, bleibt unberührt.

4. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich 7 Tage vor Beginn der Mietzeit möglich.

Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage, aber mindestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.

Bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor Beginn der Mietzeit oder bei Nichterscheinen wird der volle vereinbarte Mietpreis berechnet.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten.

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.

5. Nutzung des Studios

Das Studio darf ausschließlich zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Der Mieter hat das Studio, sämtliche Einrichtungsgegenstände, Equipment und Requisiten pfleglich und sachgemäß zu behandeln und für eine sichere Nutzung durch alle anwesenden Personen zu sorgen.

Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und einzuhalten.

Die maximal zulässige Personenzahl ist einzuhalten.

Bauliche Veränderungen sowie das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Böden, Decken oder sonstigen Oberflächen, insbesondere durch Nägel, Schrauben, Klebeband oder vergleichbare Befestigungsmittel, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Der Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik, gefährlichen Stoffen, Rauch- oder Nebelmaschinen, Flüssigkeiten, Farben, Konfetti oder vergleichbaren Materialien, die zu einer besonderen Verschmutzung oder Beschädigung führen können, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Eine Nutzung des Studios für Veranstaltungen, Partys oder andere nicht mit dem vereinbarten Produktionszweck zusammenhängende Zwecke ist nicht gestattet.

Rauchen und Vapen sind in den Innenräumen nicht gestattet und ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Terrasse erlaubt.

6. Barrierefreiheit

Das Studio ist nicht barrierefrei ausgestattet.

Der Zugang zum Studio ist ausschließlich über eine Treppe möglich. Die im Studio vorhandene Toilette ist nicht barrierefrei zugänglich. Auch die Terrasse ist nicht barrierefrei zugänglich.

Der Mieter hat diese räumlichen Gegebenheiten bei der Planung und Durchführung seiner Produktion zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung des Studios für die an der Produktion beteiligten Personen geeignet und sicher möglich ist.

Bei Fragen zur Zugänglichkeit oder zu den konkreten räumlichen Gegebenheiten kann der Mieter den Vermieter vor der Buchung kontaktieren.

7. Verantwortung des Mieters und Begleitpersonen

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Produktion und die Einhaltung der für seine Nutzung geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Dies umfasst insbesondere die Einhaltung einschlägiger arbeits-, jugend-, urheber-, persönlichkeits- und sonstiger gesetzlicher Schutzvorschriften.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitarbeiter, Models, Kunden, Gäste und sonstigen von ihm eingeladenen oder beauftragten Personen die AGB, die Hausordnung und die Anweisungen des Vermieters einhalten.

Der Mieter haftet für Pflichtverletzungen und Schäden, die durch ihn oder durch die von ihm zur Nutzung des Studios mitgebrachten oder beauftragten Personen verursacht werden, soweit er dies zu vertreten hat.

8. Schäden und Verschmutzungen

Schäden am Studio, an Mobiliar, Equipment, Requisiten oder sonstigen Gegenständen des Vermieters sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust von Gegenständen des Vermieters. Er hat die erforderlichen Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung oder sonstige Wiederherstellung zu ersetzen, soweit er den Schaden zu vertreten hat.

Die Haftung für normale, vertragsgemäße Abnutzung ist ausgeschlossen.

Das Studio ist nach Ende der Mietzeit in dem übernommenen Zustand zurückzugeben. Es ist mindestens besenrein zu hinterlassen. Müll ist in geeigneten Tüten zu sammeln und an dem dafür vorgesehenen Ort abzustellen. Mobiliar und sonstige Gegenstände sind an ihre ursprünglichen Plätze zurückzustellen.

Für einen über die vereinbarte Reinigung hinausgehenden, durch den Mieter verursachten Reinigungsaufwand können die tatsächlich erforderlichen Kosten berechnet werden.

9. Schlüssel und Zugangsmittel

Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmittel dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Der Verlust eines Schlüssels oder sonstigen Zugangsmittels ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für die erforderlichen Kosten, die durch einen von ihm zu vertretenden Verlust entstehen.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Für vom Mieter oder von seinen Begleitpersonen mitgebrachte Gegenstände, Equipment, Dateien und Daten übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, wichtige Daten und Dateien ausreichend zu sichern.

11. Ausfall und Verhinderung der Vermietung

Kann das Studio aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, erheblicher Schäden am Gebäude oder Ausfällen der für die Nutzung erforderlichen Infrastruktur, nicht oder nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt werden, ist der Vermieter für die Dauer der Verhinderung von seiner Leistungspflicht befreit.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

12. Vorzeitige Beendigung der Nutzung

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen des Vermieters kann der Vermieter die Nutzung des Studios vorzeitig beenden.

Dies gilt insbesondere bei einer erheblichen Gefährdung von Personen oder Sachen, einer unzulässigen Nutzung des Studios, einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder einer erheblichen Störung des Gebäudes oder anderer Nutzer.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises für die bereits in Anspruch genommene Mietzeit. Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen verursachter Schäden, bleiben unberührt.

13. Hausordnung

Für die Nutzung des Studios gilt ergänzend die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung geltende Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und wird dem Mieter zusammen mit den AGB zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht.

Änderungen der Hausordnung gelten grundsätzlich für Buchungen, die nach Inkrafttreten der jeweiligen Änderung vorgenommen werden.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Duisburg als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. § 38 ZPO erlaubt eine solche Vereinbarung insbesondere zwischen Kaufleuten.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

Hausordnung